SiGeKo
Seit dem 1. Juli 1998 ist im Rahmen von Bauarbeiten die Baustellenverordnung als ein entscheidendes Instrument zur wesentlichen Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen zu berücksichtigen. Mit dieser Verordnung wird erstmalig der Bauherr verpflichtet, unter seiner Verantwortung Arbeitsschutz zu organisieren und umzusetzen.
Die Verantwortung der Bauleiter und der Unternehmen ist davon nicht berührt, sie bleibt uneingeschränkt weiter bestehen. Mit der Baustellenverordnung wird die entsprechende EG-Richtlinie vom 24. Juni 1992 in nationales Recht umgesetzt. Die Baustellenverordnung dient dem Ziel, den Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen wesentlich zu verbessern. Da Untersuchungen belegen, dass mehr als ein Drittel aller Bauunfälle auf Planungsfehler und ein knappes weiteres Drittel auf Organisationsfehler in der Baudurchführung zurückzuführen sind, setzt die Baustellenverordnung genau an diesen Punkten an
Die Verantwortung der Bauleiter und der Unternehmen ist davon nicht berührt, sie bleibt uneingeschränkt weiter bestehen. Mit der Baustellenverordnung wird die entsprechende EG-Richtlinie vom 24. Juni 1992 in nationales Recht umgesetzt. Die Baustellenverordnung dient dem Ziel, den Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen wesentlich zu verbessern. Da Untersuchungen belegen, dass mehr als ein Drittel aller Bauunfälle auf Planungsfehler und ein knappes weiteres Drittel auf Organisationsfehler in der Baudurchführung zurückzuführen sind, setzt die Baustellenverordnung genau an diesen Punkten an
Die Baustellenverordnung gilt für das Errichten, ändern oder Abbrechen baulicher Anlagen, sofern 1) die voraussichtliche Dauer der Arbeiten mehr als 30 Arbeitstage beträgt und mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig werden, oder 2) der Umfang der Arbeiten voraussichtlich 500 Personentage überschreitet, oder besondere gefährliche Arbeiten ausgeführt und/oder 3) mehrere Arbeitgeber gleichzeitig oder nacheinander tätig werden.
Für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, hat der Bauherr, je nach Erfordernis, einen oder mehrere geeignete Koordinatoren (SiGeKo) zu bestellen. Für die Tätigkeit des SiGeKo ist Peter Becker zertifiziert und in den entsprechenden Listen bei der Hamburgischen Architektenkammer und beim Amt für Bauordnung und Hochbau (ABH23) geführt. Für ein Beratungsgespräch stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, hat der Bauherr, je nach Erfordernis, einen oder mehrere geeignete Koordinatoren (SiGeKo) zu bestellen. Für die Tätigkeit des SiGeKo ist Peter Becker zertifiziert und in den entsprechenden Listen bei der Hamburgischen Architektenkammer und beim Amt für Bauordnung und Hochbau (ABH23) geführt. Für ein Beratungsgespräch stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Die Baustellenverordnung gilt für das Errichten, ändern oder Abbrechen baulicher Anlagen, sofern 1) die voraussichtliche Dauer der Arbeiten mehr als 30 Arbeitstage beträgt und mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig werden, oder
2) der Umfang der Arbeiten voraussichtlich 500 Personentage überschreitet, oder besondere gefährliche Arbeiten ausgeführt und/oder
3) mehrere Arbeitgeber gleichzeitig oder nacheinander tätig werden.
Für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, hat der Bauherr, je nach Erfordernis, einen oder mehrere geeignete Koordinatoren (SiGeKo) zu bestellen. Für die Tätigkeit des SiGeKo ist Peter Becker zertifiziert und in den entsprechenden Listen bei der Hamburgischen Architektenkammer und beim Amt für Bauordnung und Hochbau (ABH23) geführt. Für ein Beratungsgespräch stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, hat der Bauherr, je nach Erfordernis, einen oder mehrere geeignete Koordinatoren (SiGeKo) zu bestellen. Für die Tätigkeit des SiGeKo ist Peter Becker zertifiziert und in den entsprechenden Listen bei der Hamburgischen Architektenkammer und beim Amt für Bauordnung und Hochbau (ABH23) geführt. Für ein Beratungsgespräch stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Profil
1968
geboren in Münster
1989-96
Architekturstudium in Köln und Hamburg
1997-99
Mitarbeit im Büro Kupczyk
2000-02
Büropartnerschaft Kupczyk+Becker
seit 2003
Büro Peter Becker Architekt