SiGeKo

Die Baustellenverordnung gilt für das Errichten, ändern oder Abbrechen baulicher Anlagen, sofern
1) die voraussichtliche Dauer der Arbeiten mehr als 30 Arbeitstage beträgt und mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig werden, oder
2) der Umfang der Arbeiten voraussichtlich 500 Personentage überschreitet, oder besondere gefährliche Arbeiten ausgeführt und/oder
3) mehrere Arbeitgeber gleichzeitig oder nacheinander tätig werden.

Für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, hat der Bauherr,
je nach Erfordernis, einen oder mehrere geeignete Koordinatoren (SiGeKo) zu bestellen.
Für die Tätigkeit des SiGeKo ist Peter Becker zertifiziert und in den entsprechenden Listen bei der
Hamburgischen Architektenkammer und beim Amt für Bauordnung und Hochbau (ABH23) geführt.
Für ein Beratungsgespräch stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.