SiGeKo

Seit dem 1. Juli 1998 ist im Rahmen von Bauarbeiten die Baustellenverordnung als ein entscheidendes Instrument zur wesentlichen Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen zu berücksichtigen. Mit dieser Verordnung wird erstmalig der Bauherr verpflichtet, unter seiner Verantwortung Arbeitsschutz zu organisieren und umzusetzen.
Die Verantwortung der Bauleiter und der Unternehmen ist davon nicht berührt, sie bleibt uneingeschränkt weiter bestehen. Mit der Baustellenverordnung wird die entsprechende EG-Richtlinie vom 24. Juni 1992 in nationales Recht umgesetzt.

Die Baustellenverordnung dient dem Ziel, den Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen wesentlich zu verbessern. Da Untersuchungen belegen, dass mehr als ein Drittel aller Bauunfälle auf Planungsfehler und ein knappes weiteres Drittel auf Organisationsfehler in der Baudurchführung zurückzuführen sind, setzt die Baustellenverordnung genau an diesen Punkten an. >>